Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und alle Verträge zwischen Klass Logistik, Heidter Straße 85 42369 Wuppertal, (im Folgenden „Klass Logistik“) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“) über die Erbringung von Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (im Folgenden „Transportvertrag“), die über die vereinbart wwww.marcoklass.de (im Folgenden „Webseite“) vereinbart werden.
  • Klass Logistik erkennt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, ausdrücklich nicht an, es sei denn, die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird von Klass Logistik gesondert in Schriftform erklärt.
  • Die Rechtsbeziehungen zwischen Klass Logistik und dem Kunden regeln sich in ihrer Anwendung jeweils vorrangig nach dem zwingenden Recht, Individualvereinbarungen, diesen AGB und ergänzend den AGB des vom Kunden gewählten Transportunternehmens, (mit Ausnahme von II (2)), ergänzend den ADSp in der jeweils neuesten Fassung.
  1. Vertragsgegenstand und Leistungen von Klass Logistik
  • Im Hinblick auf den Transportvertrag wird Klass Logistik alleiniger Vertragspartner des Kunden.
  • Klass Logistik erbringt die vereinbarte Transportdienstleistung im Hinblick auf die Ausführung, also insbesondere Art, Weg und Mittel der Beförderung, durch das im Rahmen des Vertragsschlusses durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen. Die Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen des jeweils vom Kunden ausgewählten Transportunternehmens (im Folgenden „Transportbedingungen“) werden dem Kunden bei Abschluss des Transportvertrages zur Verfügung gestellt und werden Bestandteil des Transportvertrags zwischen Klass Logistik und dem Kunden. Bei Widersprüchen der Transportbedingungen mit diesen AGB im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht des Kunden (VI) und Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse (V) und der Haftung (X) haben die Transportbedingungen des vom Kunden ausgesuchten Unternehmers Vorrang. Im Übrigen finden die Transportbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens im Verhältnis zwischen den Parteien auf den Transportvertrag ergänzende Anwendung.
  • Klass Logistik befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger ab. Klass Logistik hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch üblicherweise nicht zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist verpflichtet.
  • Klass Logistik ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Angaben auf der Webseite, insbesondere Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen. Derartige Veränderungen haben keinen Einfluss auf mit einem Kunden bereits vor der Änderung vertraglich vereinbarte Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe. Solche können die Parteien nur durch einvernehmliche Vereinbarung abändern.
  • Kunden, die Reklamationen bezüglich geschlossener Transportverträge oder sonstige Anfragen haben, sollten diese direkt an Klass Logistik richten und nicht an das ausgewählte Transportunternehmen. Um eine effektive Bearbeitung zu gewährleisten, sollten bei allen Anfragen oder Reklamationen die Auftragsnummer oder andere Identifikationsdetails des Transportvertrags angegeben werden. Die Korrespondenz kann entweder über das Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse kundenservice@klass-logistik.de erfolgen.
  1. Zustandekommen des Vertrags und Hinweise an den Kunden
  • Die über die Webseite abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend. Die Angebote richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.
  • Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf der Webseite, es sei denn die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Durch das vollständige Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular auf der Webseite und dem Anklicken der Zahlungsart gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Transportvertrags auf der Grundlage der von ihm eingegebenen Auftragsdetails gegenüber Klass Logistik ab. Der Transportvertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch Klass Logistik zustande. Klass Logistik erklärt die Annahme durch Versenden der Auftragsbetätigung per E-Mail an den Kunden.
  • Erklärt das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber Klass Logistik, dass es die beauftragten Dienstleistungen gegenüber Klass Logistik nicht erbringen kann, ist Klass Logistik berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag mit dem Kunden binnen einer Frist von 24 Stunden laufend während der üblichen Geschäftszeiten montags bis freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr werktags seit Auftragserteilung des Kunden zurückzutreten.
  • Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, muss der Kunde im Voraus den vollen Preis für die von Klass Logistik zu erbringenden Dienstleistungen bezahlen (Vorauszahlung).
  • Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden.
  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  1. Widerrufsrecht des Kunden
  • Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm gemäß § 312 g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Über den Inhalt des Widerrufsrechts belehrt Klass Logistik den Kunden wie folgt:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Klass Logistik, Heidter Straße 85, 42369 Wuppertal, kundenservice@klass-logistik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (zur Definition siehe Ziffer 1 dieser AGB), gilt vorgenanntes Widerrufsrecht nicht.
  • Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn Klass Logistik die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Klass Logistik verliert.

In diesem Zusammenhang stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass Klass Logistik bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung nach dem Transportvertrag beginnt. Der Kunde bestätigt gleichzeitig, dass er Kenntnis davon hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Klass Logistik verliert.

Sollte die Bestellung widerrufen werden und der Transport trotz dessen über das beauftragte Transportunternehmen ausgeführt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 80 EUR erhoben. Außerdem werden ggfs. rechtliche Schritte eingeleitet.

  • Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse
  • Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von Klass Logistik sowie den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.
  • Von der Beförderung ausgeschlossen sind die „Verbotene Versandgegenstände“ gemäß der AGB des Transportunternehmens und Reisegepäck, das in Verbindung mit einer Reise zu transportieren ist.
  • Klass Logistik ist befugt, jedoch nicht verpflichtet, die Transportgüter auf Konformität mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Klass Logistik oder den Transportbedingungen des ausgewählten Transportunternehmens zu überprüfen. Die Übertragung dieser Befugnis an das Transportunternehmen ist zulässig, damit es die Güter selbst auf Konformität prüfen kann. Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden. Die Annahme der Güter durch einen Fahrer des Transportunternehmens stellt keine Anerkennung ihrer Konformität mit den AGB dar. Klass Logistik ist jederzeit berechtigt, die Beförderung von Transportgütern zu verweigern oder abzulehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn die Güter nicht den AGB von Klass Logistik oder den Transportbedingungen des ausgewählten Transportunternehmens entsprechen. Beispiele für solche Gründe sind: a) fehlende oder unvollständige Verpackung, b) Überschreitung der bei Auftragserteilung angegebenen Maße und Gewichte oder c) Ausschluss des Transportguts aus anderen Gründen. Falls der Kunde bereits vor Beginn der Leistungserbringung durch Klass Logistik oder das ausgewählte Transportunternehmen die vereinbarte Gegenleistung erbracht hat, wird diese gegebenenfalls nach Abzug der entstandenen Kosten zurückerstattet.
  • Stellen Klass Logistik bzw. das Transportunternehmen bei der Abholung fest, dass es sich bei dem Transportgegenstand um einen solchen handelt, der nicht den AGB von Klass Logistik bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht, ist der Kunde verpflichtet, eine eventuell nach diesen AGB oder den Transportbedingungen des Transportunternehmens anfallende Gebühr zu zahlen.
  • Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann es passieren, dass er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. In solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten durch Klass Logistik und/oder die Geltendmachung von Reklamationsansprüche gegen Klass Logistik ausgeschlossen. Eine etwaige für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht ein. Der Kunde trägt das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung. Alle zusätzlichen anfallenden Kosten und Zuschläge für den Rücktransport sind vom Kunden nach Rechnungsstellung an Klass Logistik zu erstatten.
  • Mitwirkungspflicht des Kunden
  • Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde für eine dem gewählten Transport entsprechende beanspruchungsgerechte Verpackung zu sorgen und das Gut versandfertig zur Abholung bereitzustellen, bzw. es versandfertig und ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Dem Versender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 cm) sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Versender hat sicherzustellen, dass eine Handels-/Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf einer nicht ordnungsgemäßen Verpackung beruht.
  • Als Paket gilt ein Karton. Paketgüter, die nicht vollständig in einem Karton oder nicht ordnungsgemäß verpackt sind, sind von den Dienstleistungen von Klass Logistik ausgeschlossen. Wenn eine Lieferung aus irgendeinem Grund zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung durch den Kunden einbehalten wird, trägt der Kunde sämtliche Kosten und Auslagen, die bei der Beförderung bis zur Auftragsstornierung, zur fehlgeschlagenen Abholung oder zur Rückbeförderung des Transportgegenstands an den Ausgangsort entstehen. Bitte beachten Sie, dass Klass Logistik in diesen Fällen kein Frachtentgelt erstattet.
  • Im Transportvertrag vereinbarte Angaben hinsichtlich Anzahl, Gewicht und Abmessungen des Transportgegenstands im verpackten Zustand müssen eingehalten werden. Falls der Transportgegenstand davon abweicht, behält sich Klass Logistik das Recht vor, dem Kunden die daraus entstehenden oder zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen, sofern der Transport dennoch möglich ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kosten im Falle von Abweichungen von den vereinbarten Angaben überproportional höher sein können als der ursprünglich vereinbarte Transportpreis, da möglicherweise ein anderer Tarif gilt. Der Kunde sollte daher mit erheblichen Nachforderungen im Falle von nachträglich festgestellten Abweichungen rechnen.
  • Wenn der Kunde den Wert seiner Sendung falsch angibt, wo eine Wertangabe erforderlich ist, ist Klass Logistik nicht für etwaige Kosten oder Schäden verantwortlich. Wenn der Wert der Sendung bestimmte Schwellenwerte überschreitet, kann es insbesondere bei internationalen Transporten zu Verzögerungen kommen, da die Zollabfertigung länger dauern kann. Aus diesem Grund empfiehlt Klass Logistik, keine Sendungen mit einem Wert zu versenden, der die Höchstgrenze, der durch das Transportunternehmen versichert ist.
  • Die dem Fahrer übergebene Sendung muss zwingend der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen. Die Übernahme einer Sendung, die nicht der in Auftrag gegebenen Sendung entspricht, führt nicht dazu, dass die übernommene Sendung als vertragsgemäß akzeptiert wird. Der Kunde hat es zu vertreten, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Klass Logistik bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Sollte ein Umpacken der Sendung auf ein Beförderungshilfsmittel erforderlich sein, um den Transport durchführen zu können, erstattet der Kunde Klass Logistik die dadurch entstehenden Kosten und Gebühren.
  • Sofern Schäden durch eine unzureichende oder unsachgemäße Verpackung verursacht werden, haftet der Kunde für alle Schäden, die seine Sendung während des Transports an anderen Sendungen, Personen, Bandanlagen, Transportmitteln usw. verursacht.
  • Der Transportgegenstand hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf dem Land-, Wasser- und Luftweg zu erfüllen und ihnen zu entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Transportgegenstand den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entspricht. Etwaige Schäden, Verwaltungstrafen oder Mehrkosten infolge eines Verstoßes gegen die anwendbaren Vorschriften trägt der Kunde bzw. hat Klass Logistik von diesen freizustellen.
  • Falls der Transportgegenstand äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen aufweist, ist der Kunde oder Empfänger verpflichtet, den Schaden bei der Ablieferung dem Frachtführer zu melden und Klass Logistik unverzüglich in Textform zu informieren, z.B. per E-Mail. Wenn dies nicht geschieht, wird davon ausgegangen, dass der Gegenstand vollständig und unbeschädigt geliefert wurde. Wenn der Verlust oder die Beschädigung nicht äußerlich erkennbar sind, gilt diese Annahme, wenn der Kunde oder Empfänger Klass Logistik nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform informiert.
  • Der Kunde erkennt an, dass Klass Logistik nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten entstehen. Schäden und Aufwendungen in diesem Sinne sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Beförderungsentgelte, Frachtaufsichten (unter anderem Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge), Lagerkosten, anfallende Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungskosten, Verwaltungsstrafen, Zollabgaben, Versicherungsprämien.
  • Entgelt und Transport- und Lagerkosten
  • Der Kunde ist verpflichtet, für jede beauftragte Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt vollständig im Voraus zu zahlen (Freimachung), soweit keine besondere Zahlungsmodalität vereinbart worden ist.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Klass Logistik oder dem vom Kunden ausgewählten Transportunternehmen alle Kosten zu erstatten, die über das vereinbarte Entgelt hinausgehen, sofern diese Kosten notwendig waren und Klass Logistik sie unter den gegebenen Umständen als erforderlich angesehen hat (§ 420 Abs. 1 HGB). Solche Kosten können z.B. Lagerkosten, Rückführungskosten und Abgaben sein. Der Kunde stellt Klass Logistik vollständig frei von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit diesen Kosten geltend gemacht werden, ohne dass Klass Logistik diesen Ansprüchen zuvor nachkommen muss.
  • Der Kunde akzeptiert währen der Bestellung, dass Nachberechnungen möglich sein können, und verpflichtet sich diese zu zahlen. Diese können in Fällen wie Nicht-förderbandfähiges Gut oder einer zusätzlichen Belastung durch den Transportdienst ab eines gewissen Volumen oder Größe anfallen
  • Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
  • Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwerten Zahlungsaufstellung den geschuldeten Betrag an Klass Logistik bezahlt. Bei Zahlungsverzug erhebt Klass Logistik Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, erhebt Klass Logistik Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Des Weiteren werden Mahngebühren i.H.v 2,50€ bei der ersten Mahnung und 5,- € bei einer zweiten Mahnung erhoben. Die Forderung kann an ein Inkassobüro abgegeben werden, wenn der Kunde trotz Mahnung nicht zahlt.
  • Transportdurchführung
  • Es ist die Verantwortung des Kunden, den Empfänger des Transportguts darüber zu informieren, dass er verpflichtet ist, den Zustand des Transportgegenstands auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Falls der Transportgegenstand äußerlich erkennbare Schäden aufweist, müssen diese bei der Ablieferung in der Empfangsbescheinigung vermerkt werden oder vom Fahrer vermerkt werden.
  • Die gebuchten Abholdaten sind grundsätzlich nicht garantiert und stellen lediglich eine Indikation für den voraussichtlichen Abholtermin dar. Gleiches gilt für die gebuchten Zustelldaten. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunden einen Tarif mit Zeitoption bezüglich der Zustellung gebucht hat und der Kunde Klass Logistik alle zur Ausführung der Transportdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.
  • Die Zustellung des Transportgegenstands erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens nicht anders vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger gegen entsprechend quittierender Unterschrift des Empfängers.
  • Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird und eine Zustellung des Transportgegenstands nicht möglich ist, informiert Klass Logistik den Empfänger und lässt sich vom Kunden anweisen, wie weiter vorzugehen ist. Es gibt drei Möglichkeiten: a) der Transportgegenstand wird an den Kunden zurückgeschickt, wobei der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen hat, b) es wird ein erneuter Zustellungsversuch unternommen, wofür Zusatzkosten anfallen, oder c) das Transportgut wird gelagert und zur Abholung durch den Empfänger bereitgehalten. Klass Logistik ist berechtigt, einen Dritten mit der Lagerung des Transportguts zu beauftragen und bei Bedarf nach den Vorschriften des HGB (§373 Abs. 2 bis 4) zu verkaufen oder zu vernichten. Alle Kosten, die dabei anfallen, sind vom Kunden zu tragen. Es können auch abweichende Regelungen in den Transportbedingungen des ausgewählten Transportunternehmens gelten.

    • Zustellungen können grundsätzlich nur an vollständige und korrekte Postanschriften (Name, Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, PLZ, Ort, Land), nicht jedoch an Postfächer, o.ä. erfolgen. Sollte der Kunde keine vollständige und korrekte Postanschrift bei der Auftragsbuchung angegeben haben, kann Klass Logistik für dadurch entstehende Verzögerungen oder Retouren keinerlei Haftung übernehmen und die Versandkosten können aus einem solchen Grund nicht erstattet werden. Etwaige Kosten und Frachtentgelte für einen Rücktransport der Sendung aufgrund nicht vollständiger oder korrekter Postanschrift sind vom Kunden nach Rechnungsstellung durch Klass Logistik zu tragen. Die Frachtentgelte werden über die Webseite von Klass Logistik ermittelt.
  • Bei internationalen Transporten muss sich der Kunde über die Bestimmungen des jeweiligen Empfangslandes informieren. Die Entrichtung von Zollgebühren, Entgelten und Steuern, die in den beteiligten Ländern gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Transport erhoben werden, sind von der Dienstleistung von Klass Logistik nicht umfasst. Es obliegt allein dem Kunden, sich über möglicherweise mit der Zustellung anfallende Steuern, Entgelte und Zollgebühren zu informieren und sie erforderlichenfalls fristgerecht zu zahlen. Für den Fall, dass der grenzüberschreitende Transport einer Ausfuhrgenehmigung bedarf, ist grundsätzlich der Kunde für deren Einholung verantwortlich. Der Kunde hat die Möglichkeit, Klass Logistik mit der Einholung erforderlicher Ausfuhrbegleitdokumente zu beauftragen. Diese zusätzliche Dienstleistung bietet Klass Logistik auf Anfrage an.

    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfuhrausfuhrdokumente der Sendung gut sichtbar beigefügt sind. Klass Logistik bzw. das durch den Kunden gewählte Transportunternehmen sind vor Beginn des Transports über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung zu informieren (letzteres nur, soweit die entsprechenden Informationen für die Erfüllung des Transportvertrages relevant sind). Klass Logistik ist zum Zwecke der Erfüllung des Transportvertrages berechtigt aber nicht verpflichtet, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten bzw. vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Kunden folgende Handlungen vorzunehmen: a) Vervollständigung des Frachtbriefs, b) Ergänzung von relevanten Versendungsinformationen, c) Zahlung von erforderlichen Steuern und Zöllen gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, d) Auftreten als Spediteur für den Kunden zu Zollzwecken beim Export, e) Auftreten als Empfänger beim Import, jedoch ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und Zollabfertigung, und f) den Transportgegenstand auf Weisung einer Person, die Klass Logistik oder das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen als bevollmächtigt erachten dürfen, zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten. Muss ein Transportgegenstand von außerhalb des Versandlandes zurückgesandt werden, wird eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr fällig. Diese übersteigt wahrscheinlich die für die Ausfuhr des Transportgegenstands entrichtete Gebühr. Sie geht zu Lasten des Kunden, welcher den Transport beauftragt hat.
  1. Haftung
  • Soweit zwingendes nationales oder internationales Recht einschlägig ist, richtet sich die Haftung von Klass Logistik nach diesen Vorschriften, andernfalls nach den Bestimmungen dieser Bedingungen.
  • Die Haftung von Klass Logistik ist ausgeschlossen.
  • Die Haftung erfolgt im Rahmen der AGB der Transportunternehmen.

Weitergehende gesetzliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsbefreiungen bleiben von diesen AGB unberührt und sind ausnahmslos ergänzend anwendbar.

  • Klass Logistik haftet für Überschreitungen der Lieferfrist bei innerdeutschen Transporten begrenzt auf den Betrag der dreifachen Fracht (Beförderungsentgelt), sofern nicht zwingendes internationales Recht eine andere Begrenzung vorschreibt. Der Anspruch erlischt, wenn der Berechtigte nicht binnen einer Frist von 21 Tagen nach Ablieferung den Verspätungsschaden in Textform anzeigt. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Zwingendes Internationales Recht kann von dieser Ausschlussfrist abweichen.
  • Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die Klass Logistik oder der ausgewählte Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art. 22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt. Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Ziffer 27 ADSp findet keine Anwendung.
  • Der Kunde hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, Klass Logistik oder Dritten Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung, Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Frachtbrief aufgenommenen Angaben, Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Urkunden und Begleitpapieren für eine Zollabfertigung/amtliche Behandlung.
  • Der Kunde haftet insbesondere, aber nicht ausschließlich für diejenigen Schäden, die Klass Logistik oder Dritten aus dem Transport von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß den Regelungen dieser AGB bzw. der Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entstehen. Vorstehende Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf sämtliche Beförderungskosten, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von Klass Logistik anfallen oder die Klass Logistik im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Verwaltungsstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung berechtigterweise von der Beförderung ausgeschlossen ist. Der Kunde stellt Klass Logistik insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.
  • Versicherungsschutz für Transportgüter
  • Eine Transportversicherung, mit höherem Wert als die des Transportunternehmens wird nicht angeboten


    • Sollte der Transportgegenstand einen höheren Wert als die des Transportunternehmens haben, kann dies zum Ausschluss der gesamten Versicherung führen. Basierend auf den Richtlinien des Transportunternehmens, welches der Kunde gewählt hat.
  • Datenschutz
    Unser Unternehmen betrachtet Datenschutz als eine Angelegenheit des Vertrauens und wir schätzen Ihr Vertrauen sehr. Wir respektieren Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Informationen. Der Schutz und die rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist uns daher sehr wichtig. Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Bestimmungen, um sicherzustellen, dass Sie sich bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite sicher fühlen können. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über unsere Datenerhebung und Datenverwendung informieren.
  • Sonstige Regelungen
    • Gegenüber Ansprüchen von Klass Logistik ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • Der Kunde kann Ansprüche gegen Klass Logistik weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen.
  • Soweit nicht zwingend gesetzlich geregelt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, Wuppertal; gleiches gilt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung an Klass Logistik keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
  • Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
  • Sollte Klass Logistik davon Kenntnis erhalten, dass die auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen weiterverkauft werden, wird eine Pauschale von 150,- € je verkaufter Dienstleistung erhoben.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Marco Klass [Impressum], die von Privatkunden getätigt werden.

Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Vertragsabschluss

Die Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt unsererseits ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Durch Ihre Bestellung nehmen Sie das Angebot an und der Kaufvertrag ist zustande gekommen.

Hierüber erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts [Link auf „Widerrufsrecht”] entstehen, tragen wir. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die Versandkosten zurück.

Zahlung

Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels

            – Apple Pay

            – Google Pay

            – Kreditkarte

            – Lastschrift

            – Vorkasse

            – Rechnung

            – Giropay

            – PayPal

            – Klarna

Zahlungsverzug

Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Marco Klass berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Marco Klass ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Marco Klass berechtigt, diesen geltend zu machen.

Ebenfalls ist Marco Klass berechtigt, Nachberechnungen die durch die Paketdienstleiter gestellt werden weiter zu berechnen. Hierfür wird eine eintsprechende Rechnung gesendet.

Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von

            – Deutschland

Bei virtuellen Produkten erfolgt die Lieferung an die angegebene Mail Adresse.


(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Marco Klass ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Marco Klass unverzüglich erstattet.

(3) Marco Klass kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Marco Klass unverzüglich erstattet.

(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. Marco Klass weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird. 

Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Marco Klass nach Wahl des Kunden auf Kosten von Marco Klass durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a)  bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

b)  bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(2) Marco Klass leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Marco Klass, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. 

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Marco Klass unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Marco Klass ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Marco Klass nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Marco Klass ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Marco Klass den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten). Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. 

(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,

a)  wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,

b)  wenn Marco Klass die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Marco Klass eingetreten wäre,

c)  wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat. 

(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. 

(9) Die gesetzliche Gewährleistung von Marco Klass endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Marco Klass nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Marco Klass nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von Marco Klass bleibt eine Haftung von Marco Klass bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Marco Klass dar.

(3) Marco Klass ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Marco Klass für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und Marco Klass abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Wuppertal.

Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.