DHL: AGB Änderung mit großer Folge

DHL hat bekannt gegeben, dass sich die AGB Paket Express National zum 1.4.2022 ändern.

Zukunftig wird die Unterschrift von Geschäftskundensendeungen immer – also unabhängig von der Pandemie durch die Zustellkräfte geleistet. Der / Die Empfänger müssen nicht mehr selbst unterschreiben.

Seitens DHL heißt es:

Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll und mit Blick auf die fortdauernde Corona-Pandemie für geboten, die Anzahl der direkten Kontakte zwischen Ihren Kund:innen und unseren Mitarbeiter:innen in der Auslieferung auch künftig zu reduzieren und den in 2020 angepassten Zustellprozess dauerhaft beizubehalten

Aus diesem Grund werden wir die Zustellung von Geschäftskundensendungen DHL Paket und DHL Retoure zukünftig deutschlandweit mittels Unterschrift durch unsere Zustellkräfte dokumentieren.

DHL Geschäftskundenportal

Beispiel: Max Müller bestellt bei einem Online Shop der bei DHL den Geschäftskundenvertrag nutzt. Die Pandemie würde einen Kontakt mit dem Handscanner zulassen. Jedoch müsste der Empfänger nicht unterschreiben, da dies der Zusteller für ihn tut.

Hier kann ein sehr großer Nachteil entstehen: Pakete können verschwinden! Der Empfänger hat nicht dafür unterschrieben und am Ende steht es Aussage gegen Aussage.

Die neue AGB beinhaltet die entsprechende Änderung

DHL kann zur Dokumentation der Ablieferung elektronische Mittel einsetzen. Mit Hilfe dieser Mittel wird der gedruckte Name des Empfängers bzw. des entgegennehmenden Empfangsberechtigten, in Verbindung mit entweder (i) dessen digitalisierter Unterschrift oder anderer Identifikation (z. B. PIN, Barcode) oder (ii) der digitalisierten Unterschrift eines am Zustellprozess beteiligten Erfüllungsgehilfen von DHL, festgehalten

AGB Paket/Express National (01.04.2022)

Es wird sich zeigen müssen sich ob die kontaklose Zustellung bewährt oder eher ein Risiko darstellt. Ebenso ungeklärt ist wie sich DHL die Zustellung von Privatkundensendungen vorstellt.

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